Gartenzaun: Was muss beachten muss!

19.03.2013

Gartenzaun: Was muss beachten muss!

Für viele Hausbesitzer steht schon beim Bau oder dem Erwerb des Eigenheims fest, dass das Eigentum mit einem Gartenzaun oder Sichtschutz nach außen abgegrenzt werden soll. Doch nicht selten sorgt der Gartenzaun nach der Errichtung für Streitigkeiten und stellt für die Nachbarn ein Ärgernis dar. Damit die Gartengrenze nicht schon kurz nach dem Einzug einen Grund für Auseinandersetzungen bietet, sollten daher ein paar Punkte bei der Planung des Gartenzauns berücksichtigt werden.

Gartenzaun: Was muss man als Hausbesitzer beachten? - Foto: Andreas Fuchs / pixelio.de
Gartenzaun: Was muss man als Hausbesitzer beachten? - Foto: Andreas Fuchs / pixelio.de
 



Wann ist eine Gartengrenze notwendig?


Ein Gartenzaun ist nicht nur notwendig, wenn man Unbefugten den Zutritt zum Grundstück verweigern möchte. Je nach Bundesland sind die Hausbesitzer sogar verpflichtet, ihren Garten durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer abzugrenzen. Notwendig ist die Einfriedung, wie die Abgrenzung des Gartens genannt wird, in Nordrhein-Westfalen, in Brandenburg und in Niedersachsen. Hier müssen die Besitzer jedoch jeweils nur die rechte Grenze einfrieden. Auf Verlangen des Nachbarn muss hingegen in Schleswig-Holstein, Hessen und Berlin eine Gartengrenze errichtet werden. Die Kosten für die Einfriedung müssen von beiden Nachbarn zu gleichen Teilen getragen werden, auch dann, wenn nur eine Partei die Abgrenzung fordert. Grundsätzlich können die Nachbarn auch die Errichtung eines Gartenzauns einfordern, wenn das Haustier die Gartengrenze unerlaubt übertritt und die Bewohner belästigt. Wer jedoch nicht gleich einen Gartenzaun errichten möchte, um die Katze oder den Hund daran zu hindern in Nachbars Garten zu gehen, kann auch einen mobilen Weidezaun verwenden, der nach Bedarf auf- oder abgebaut werden kann. Verschiedene Weide- oder Elektrozäune finden Gartenbesitzer zum Beispiel bei dem Anbieter Averde. Die Zäune können bequem über die Website bestellt werden.
  

Welche Höhe darf der Zaun haben?


Die Höhe des Zaunes, die vom Eigentümer eingehalten werden muss, ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, eine einheitliche Vorschrift gibt es hier nicht. In der Regel ist es jedoch meist erlaubt, einen Gartenzaun oder Sichtschutz mit einer Höhe von ungefähr 120 Zentimetern zu errichten. Genaue Angaben zur Höhe der Einfriedung sowie zur Gestaltung dieser finden die Hausbesitzer in den Bebauungsplänen der jeweiligen Gemeinde. Hier finden die Eigentümer auch Angaben dazu, ob die Einfriedung zulässig ist und in welcher Art und Weise diese errichtet werden muss.

Sollte die Gemeinde keine Regelung für die Einfriedung festlegen, so ist es grundsätzlich erlaubt, einen Zaun oder Sichtschutz zu errichten, der den ortsüblichen Gegebenheiten entspricht. Das bedeutet, dass der Gartenzaun zum Bild der Nachbarschaft passen sollte. Wer sich dennoch für ein besonders ausgefallenes Design entscheidet, der muss damit rechnen, dass sich ein Nachbar daran stört und die Entfernung fordert.
Autor / Quelle: p.p.