Gängige Energiestandards für Neubauten

23.04.2009

Gängige Energiestandards für Neubauten

Nicht nur vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise ist der Energieverbrauch mittlerweile eins der wichtigsten Kriterien beim Bau eines Hauses.

Auch die gesetzlichen Vorschriften werden immer strenger. Relevant für den privaten Wohnungsbau sind vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer Neufassung von 2007 und das seit 1. Januar 2009 gültige Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG).

Letzteres schreibt vor, dass neue Gebäude ihren Energiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien, also aus Solarenergie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme, decken müssen. Wer sich für Sonnenenergie entscheidet, muss 15 Prozent seines gesamten Bedarfs damit bestreiten, bei Biogas sind es 30, bei allen anderen Energielieferanten 50 Prozent. Für die effiziente Nutzung des gewählten Verfahrens hat der Gesetzgeber außerdem bestimmte technische Anforderungen festgelegt.
 
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Dämmung, Lüftung und Heizung sind die wesentlichen Faktoren, die über die energetische Effizienz eines Gebäudes entscheiden. Um diese zu beschreiben, existieren in Deutschland unterschiedliche Energiestandards, die allesamt weder begrifflich geschützt noch in Normen festgeschrieben, aber trotzdem allgemein anerkannt sind.

Generell trifft die Bezeichnung Energiestandard eine Aussage darüber, wie groß der Energiebedarf eines Haus pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche ist. Manche Energiestandards legen den Heizwärmebedarf zugrunde, also den tatsächlichen Bedarf des betreffenden Gebäudes für Heizung und warmes Wasser. Andere basieren auf dem Primärenergiebedarf, der zusätzlich die Art der Energiequelle und den zusätzlichen Verbrauch für Erzeugung, Aufbereitung und Transport bis zum Nutzer berücksichtigt, oder haben Regelungen für beide Werte.
Autor / Quelle: Birgit Werthebach/b,wert

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