Neues Jahr, neue Regeln

26.02.2024

2024: Neues Jahr, neue Regeln

Wie jedes Jahr bringt auch 2024 wieder zahlreiche Neuerungen bei Gesetzen und Regelungen rund ums Bauen und Wohnen mit sich. Was sich für Bauherren, Immobilienbesitzer und Sparer im neuen Jahr ändert, hat die Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammengefasst. 

Verbraucher profitieren 2024 von weniger Bürokratie und mehr Leistung für die eigene Solaranlage. Foto: WeberHaus
Verbraucher profitieren 2024 von weniger Bürokratie und mehr Leistung für die eigene Solaranlage. Foto: WeberHaus

Arbeitnehmersparzulage für 22 Millionen Förderberechtigte                                  

Ab dem 01. Januar 2024 werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage auf ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) angehoben. Das gilt sowohl für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen, beispielsweise das Bausparen, als auch für ihre Anlage in Vermögensbeteiligungen, z. B. Investmentfonds. Der Kreis der förderberechtigten Arbeitnehmer weitet sich dadurch von knapp 8 Millionen auf etwa 22 Millionen aus.

Eigenheimrente: „Wohn-Riester“ für Sanierungsmaßnahmen                               

Ab dem kommenden Jahr können Eigentümer ihr angespartes Riester-Guthaben förderfähig für energetische Maßnahmen an der selbst genutzten Wohnimmobilie einsetzen. Dazu können sie auch ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Die Eigenheimrente kann dann nicht nur für den Aufbau von Eigenkapital, die Tilgung von Darlehen oder den altersgerechten Umbau verwendet werden, sondern auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Dazu gehören der Einbau von Wärmepumpen, die Installation von Photovoltaikanlagen und die Wärmedämmung.                              

GEG: Fahrplan für klimafreundliche Heizungen und Gebäudestandards                                    

Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes gilt ab dem 01. Januar 2024: In Neubauten innerhalb eines Neubaugebiets dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Neubauten außerhalb von Neubaugebieten in Großstädten müssen spätestens ab Mitte 2026 und in kleineren Gemeinden ab Mitte 2028 die Anforderungen des GEG erfüllen.    
                
Bestehende Heizungsanlagen bleiben von den Neuregelungen zunächst unberührt. Auch wenn sie defekt sind, aber repariert werden können, muss die Heizung nicht ausgetauscht werden. Funktioniert die alte Heizung nicht mehr und kann auch nicht mehr repariert werden, darf sie durch eine beliebige Heizung ersetzt werden und während einer Übergangsfrist von 5 Jahren von den Anforderungen des GEG abweichen.  
                     
Der Heizungstausch und die Heizungsoptimierung werden bereits staatlich gefördert – zum Beispiel in Form von Zuschüssen des BAFA. Die Förderung wurde nun aber für das Jahr 2024 reformiert. Informationen zur Reform und zur bisherigen Förderung finden Sie in der Langversion der Pressemitteilung in unserem Newsroom und in unserem Themendossier Förderung (https://newsroom.schwaebisch-hall.de/themendossiers/stichwort-foerderung/?utm_source=pi&utm_medium=referral).                                  

Frist für den Austausch von Holzöfen läuft ab                                    

Wer zu Hause mit einem alten Holzofen heizt, muss diesen bis zum 31. Dezember 2024 nachrüsten oder ersetzen. Betroffen sind Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Ausgenommen sind offene Kamine, Kaminöfen und auch Öfen, für die eine Bescheinigung des Herstellers vorliegt, dass das Modell bereits die neuen Grenzwerte für die Feinstaubbelastung einhält. Verbraucher können sich dazu bei ihrem Schornsteinfeger informieren.                                     

„Jung kauft Alt“: Förderung des Erwerbs von Bestandsgebäuden                                     

Mit dem Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ plant die Bundesregierung 2024 und 2025 den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden zu unterstützen. Ein solches Förderprogramm gibt es bereits in vielen deutschen Kommunen. Ziel des Programms ist es, dass junge Paare oder Familien einen Altbau kaufen, diesen sanieren und damit erhalten. Das Programm soll über die KfW abgewickelt werden. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von Krediten für Klimaschutz und Gebäudesanierung untersagt hat, ist die Umsetzung des Förderprogramms derzeit unsicher.                                          

Solarpaket I: Weniger Hürden für Photovoltaik                                            

Das „Solarpaket I“ der Bundesregierung soll die Anschaffung von Solaranlagen für Balkon oder Dach deutlich erleichtern. Für Eigentümer und Mieter, die ihren Strom mit einer kleinen Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Hauswand produzieren, sollen bürokratische Hürden abgebaut werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden muss und die Registrierung im Marktstammdatenregister auf wenige Daten beschränkt wird. Der Gesetzesvorschlag muss nun vom Bundestag abgesegnet werden. In Kraft treten soll die Reform Anfang 2024.                                              

Außerdem soll mit dem Gesetz für Balkonkraftwerke die Leistungsgrenze für Wechselrichter von bisher 600 auf 800 Watt angehoben und Balkon-Solaranlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt meldefrei zulässig werden.  Zusätzlich soll die staatliche Förderung für Wallboxen in Kombination mit Solaranlagen und -speichern im Jahr 2024 mit einer Fördersumme von 200 Millionen Euro wieder aufgenommen werden.               

Wichtig: Bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 sind einige der genannten Themen und Förderungen noch nicht endgültig beschlossen und die geplante Umsetzung nur skizziert.                              
Resümee / Karsten Mueller (Chefredaktion)

2024 steigen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage, erweiterte Nutzung von Riester für energetische Sanierungen, neue GEG-Anforderungen für Heizungen, und Förderungen für umweltfreundliche Heizsysteme und Solaranlagen werden angepasst. Wichtige Änderungen betreffen auch den Austausch von Holzöfen und die Unterstützung des Erwerbs von Altbauten durch "Jung kauft Alt". Solarpaket I vereinfacht den Einsatz von Photovoltaikanlagen.

Autor / Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG