Vor Immobilien-Verkauf: bewerten lassen!

20.05.2015

Vor Immobilien-Verkauf: bewerten lassen!

Häuser sind derzeit die beliebteste Anlage, die der Markt hergibt. Für Verkäufer bedeutet das: beste Renditeaussichten – allerdings will ein Verkauf ebenso gründlich vorbereitet sein wie ein Kauf. Professionelle Immobilienberatungen wie talocasa sind dabei behilflich.

Vor dem Verkauf: Immobilie bewerten lassen. Foto: istock.com / ikachan999
Vor dem Verkauf: Immobilie bewerten lassen. Foto: istock.com / ikachan999

Preisfindung als Gratwanderung – besonders für Laien

Der Immobilienverkauf mit talocasa zielt auf möglichst hohe Verkaufserlöse ab. Der Markt ist schließlich attraktiver denn je, doch wie die Erfahrung gezeigt hat, hängt die Immobilienbewertung von vielen Faktoren ab. Zu niedrige Preise sind zu vermeiden, da sie ökonomisch gesehen einen Verlust bedeuten; zu hohe Preise dagegen lassen sich nur schwer umsetzen und ziehen den Prozess in die Länge. Die Devise lautet also: So teuer wie möglich verkaufen, jedoch stets im Rahmen der Marktverhältnisse.
Dabei spielen auch die Formalitäten eine Rolle. Verkäufer sollten sämtliche Papiere vorlegen können, denn nur mit vollständigen Dokumenten lässt sich der Preis nachvollziehbar kommunizieren. Lagebeschreibung, Grundbuchauszug, Baupläne, Grundrisszeichnungen, Energieausweis – diese und viele andere Unterlagen sind zwingend notwendig. Sie sollten daher schon vor dem eigentlichen Verkaufsprozess zusammengetragen werden.
 

Hohe Kosten vermeiden

Sämtliche Faktoren fließen in die Bewertung mit ein, allerdings kennen nur Experten die Gewichtung der einzelnen Kriterien. Gutachten sind beliebt und verbreitet, kosten jedoch viel Geld und sind nicht immer zum Vorteil des Verkäufers. Der Makler hingegen schon, da auch er auf einen möglichst hohen Preis aus ist – basierend auf diesem muss der Verkäufer jedoch die Provision zahlen. Die kostenlose Immobilienbewertung von talocasa ist deswegen eine interessante Alternative, mit der der Wert des Objekts sehr genau geschätzt werden kann.
 

Wichtig: Verkaufskosten einkalkulieren

Die kostenlose Bewertung ist umso nützlicher, wenn man bedenkt, dass beim Verkauf weitere Kosten anfallen. So führt kein Weg am Energieausweis vorbei, denn dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und schlägt mit einem dreistelligen Betrag zu Buche. Die Notarkosten müssen in der Regel vom Käufer getragen werden, in Einzelfällen jedoch vom Verkäufer. Gerade diesen Punkt gilt es frühzeitig zu klären, genau wie die Spekulationssteuer. Sie entfällt nämlich erst nach zehn Jahren Besitz; wird das Haus früher verkauft, gilt der Kauf als Spekulationsgeschäft und wird nach der Einkommenssteuer berechnet. Eine Ausnahme sind selbstgenutzte Objekte: Wurde das Haus im Jahr des Verkaufs und in den Jahren zuvor selbst genutzt, entfällt die Steuer ebenfalls.
Autor / Quelle: s.b.