Risikolebensversicherung: Das Haus absichern

27.01.2016

Risikolebensversicherung: Das Haus absichern

Wer ein Haus baut, sollte an die langfristige Finanzierung denken. Das schließt die Absicherung für den Todesfall mit ein. Zumindest dann, wenn das Haus als Wohnsitz für die Familie gedacht ist. Eine gute Wahl, um die Familie finanziell versorgt zu wissen, ist die Risikolebensversicherung.

Mit der Risikolebensversicherung das Haus im Ernstfall absichern. Foto: jarmoluk / pixabay.com
Mit der Risikolebensversicherung das Haus im Ernstfall absichern. Foto: jarmoluk / pixabay.com
Die klassische Risikolebensversicherung, wie man sie etwa bei CosmosDirekt abschließen kann, ist für Paare und Familien mit Immobilie sehr wichtig. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Der festgelegte Begünstigte erhält in diesem Fall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in Form einer Einmalzahlung. In jedem Fall sollte für den Hauptverdiener eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Fällt der Hauptverdienst weg, wird es mit der Rate für das Haus und den sonstigen Ausgaben schnell eng. Hat man Kinder, sollte man am besten beide Elternteile absichern, denn nach dem Tod eines Partners muss der andere die Kinderbetreuung alleine stemmen. Das kann höhere Betreuungskosten mit sich bringen oder einen geringeren Verdienst, wenn die Arbeitszeit zugunsten der Kindererziehung reduziert werden. Mit einer Risikolebensversicherung stellt man dann sicher, dass die laufenden Kosten dennoch beglichen werden können.
 

Versicherungsleistungen gut anpassen

Damit die Risikolebensversicherung im Ernstfall ihren Zweck erfüllt, müssen die Versicherungsbedingungen stimmen. Die richtige Versicherungssumme ist dabei der wichtigste Faktor. Wird mit der Versicherung ein Kredit abgesichert, sollte die Höhe der Police mindestens so hoch sein, dass damit der offene Kredit abbezahlt werden kann. Es gibt zwei Vertragsarten. Bei einem Vertrag mit konstanter Versicherungssumme legt man die Darlehnssumme als Leistung im Todesfall fest. Bei einem Vertrag mit annuitätisch fallender Versicherungssumme sinkt die Versicherungssumme in etwa so schnell wie die Restschuld des Darlehns. Mit zunehmender Laufzeit sinken bei dieser Vertragsart auch die Beiträge. Im zweiten Schritt muss die Versicherungsdauer gewählt werden. Diese hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Das Alter der Kinder spielt eine wesentliche Rolle. Je jünger die Kinder sind, desto länger müssen sie betreut und versorgt werden. Als Richtwert für die Versicherungsdauer eine Laufzeit von 20 Jahren nach der Geburt des jüngsten Kindes. Zu guter Letzt steht die Gesundheitsprüfung an. Hier sollte man unbedingt wahrheitsgemäß antworten. Vertuscht man eine Vorerkrankung, sinken zwar die Beiträge. Man riskiert damit jedoch, dass die Versicherung im Ernstfall keinen Cent bezahlt.
 

Erbschaftssteuer mit einem Trick umgehen

Leistungen aus der Risikolebensversicherung unterliegen der Erbschaftssteuer – es sei denn Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter sind identisch. Daher sollte z. B. nicht der Mann seinen Tod absichern, sondern die Versicherung sollte seine Partnerin für ihn abschließen. Sie ist dann die Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Begünstigte im Todesfall des Mannes. Umgekehrt funktioniert das natürlich ebenso. Idealerweise sichern sich die Partner auf diese Weise gegenseitig ab. Vor allem unverheiratete Paare können auf diese Weise unter Umständen einen großen Teil der Erbschaftssteuer einsparen.
Autor / Quelle: d.s.

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