Prüfungen bei einem Neubau

25.06.2012

Prüfungen bei einem Neubau

Die Fertigstellung eines Neubaus verleitet dazu ausgiebig zu feiern. Dennoch ist es mit der Fertigstellung allein nicht getan. Bereits während des Baus und auch danach sollten bzw. müssen diverse Prüfungen am Gebäude selber als auch an diversen Installationen durchgeführt werden.

Bildquelle: seton.de
Bildquelle: seton.de
 


Die vorgeschriebenen Prüfungen unterliegen größtenteils der Landesbauordnung. Daher sind diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dennoch kann festgehalten werden, dass sich die Landesbauordnungen in punkto Dichtheitsprüfung und Rauchmelder so gut wie nicht unterscheiden. Die Dichtheitsprüfung besagt, dass alle privaten Abwasserleistungen auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen. Dies hat innerhalb bestimmter Fristen zu geschehen und muss alle 20 Jahre wiederholt werden.

In den meisten Landesbauordnungen ist festgelegt, dass ein Neubau mit diversen Rauchmeldern versehen werden muss. Insbesondere Schlafräume, Kinderzimmer, Flure und Rettungswege müssen mit funktionierenden Rettungswarnmeldern ausgestattet sein. Die Funktionalität ist mit Einhaltung der entsprechenden Wartungsintervalle zu gewährleisten.

Weitere Prüfungsprozesse sind unter anderem die förmliche Bauabnahme, die Luftdichtheitsprüfung und Prüfung der Bauthermografie und Prüfungen der Feuerungsanlage durch den Schornsteinfeger. Jeder Bauherr hat das Recht auf eine förmliche Bauabnahme nach Fertigstellung. Diese findet zumeist in einem Rundgang mit dem Bauleiter in dem evtl. sichtliche Mängel festgestellt und festgehalten werden, statt. Als Laie ist in diesem Fall anzuraten einen Sachverständigen hinzu zu ziehen, da man einfach nicht die Fachkenntnisse hat um auf alles zu achten und etwaige Fehler zu erkennen.

Des Weiteren ist nach der Energiesparverordnung jeder Bauherr angewiesen einen sog. Energieausweis für das Gebäude ausstellen zu lassen. Im Rahmen dessen wird unter anderem eine Luftdichtheitsprüfung und eine Prüfung der Bauthermografie durchgeführt. Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren inne und muss danach neu ausgestellt werden. Aber auch dieses Prüfungsverfahren obliegt den Bundesländern und kann daher Unterschiede aufweisen. Nach dem Neubau eines Gebäudes muss die Feuerungsanlage bzw. Teile wie eine Feuerstätte, Schornstein oder Abgasleitung vom Bezirksschornsteinfegermeister überprüft und bescheinigt werden. Dies sieht der Landesgesetzgeber vor allem aufgrund von Sicherheitsbestimmungen vor.

Aufgrund dessen, dass die meisten Prüfungsverordnungen Ländersache sind bestehen zwischen den einzelnen Bundesländern Unterschiede. Nicht für jede Prüfung erhalten die Installationen Prüfplaketten, sondern oftmals lediglich schriftliche Bescheinigungen. Die Prüfplaketten können unterschiedlich ausfallen und aussehen. Einen guten Überblick über mögliche Ausführungen bietet die Seite von Seton.
Autor / Quelle: s.o.