Sichtheitsvorschriften - Was gilt es zu beachten?

31.07.2012

Sichtheitsvorschriften - Was gilt es zu beachten?

So ziemlich jeder weiß, dass auf Baustellen ein hohes Maß an Sicherheit gilt. Doch ab wann und unter welchen Voraussetzungen Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen erfüllt werden müssen, wissen schon wesentlich weniger Menschen.

Sichtheitsvorschriften am Bau - Was gilt es zu beachten? - Foto: Katharina Scherer / pixelio.de
Sichtheitsvorschriften am Bau - Was gilt es zu beachten? - Foto: Katharina Scherer / pixelio.de
 


Besonders, da viele Vorschriften und Regelungen innerhalb der Europäischen Union aufeinander abgestimmt werden sollen und deshalb schon viele in Brüssel beschlossene Änderungen ins deutsche Recht übernommen wurden. Selbst wenn Sie nur Ihr eigenes Haus renovieren wollen, ohne dass hier Handwerksbetriebe involviert sind, sind sie bereits verpflichtet, bestimmten Vorschriften nachzukommen.

Große Baustellen benötigen schon bei der Planungsphase einen Sicherheitskoordinator


Sicherheitsbestimmungen auf großen Baustellen sind eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch auch eine Vielzahl von Bauherrn, die sich lediglich den Traum vom eigenen Haus erfüllen möchten. Zumeist haben diese Menschen zuvor nichts mit Bauvorschriften zu tun gehabt. Gerade wenn es darum geht, viele Tätigkeiten in Eigenleistung alleine oder mit Freunden durchzuführen, wissen nur wenige, dass hier ebenfalls bestimmte Auflagen erfüllt werden müssen. Ein aus Brüssel übernommenes Gesetz verlangt dabei einen Sicherheitskoordinator. Und es ist auch festgelegt, dass dieser bereits in der Planungsphase mit eingebunden werden muss, um entsprechende Sicherheitsbestimmungen gleich mit einplanen zu können. Besonders wichtig ist das, wenn - wie meist auf Baustellen üblich - mehrere Handwerksbetriebe gleichzeitig arbeiten.

Selbst bei kleinen Renovierungsarbeiten mit Freunden gibt es Bestimmungen

 

Dabei darf der Sicherheitskoordinator nicht von einer der am Bau tätigen Unternehmen kommen, die Ausnahme ist ein Unternehmen, das sämtliche Arbeiten durchführt. Der Sicherheitskoordinator reicht die Informationen dann auch an Berufsgenossenschaft und öffentliche Hand weiter. Nur wenige Hausbesitzer wissen jedoch, dass auch bei Renovierungsarbeiten unter Umständen die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung informiert werden muss. Selbst wenn Sie Ihr Haus zusammen mit Freunden renovieren wollen, haben Sie bestimmte Pflichten bezüglich der Arbeitsschutz-, Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen durchzuführen.

Sicherheitskleidung ist Pflicht


Demnach müssen sämtliche Helfer mit entsprechender Sicherheitskleidung ausgerüstet werden. Das reicht von Arbeitshandschuhen über Bauhelme bis hin zu Arbeitssicherheitsschuhen. Und selbst an das Material werden Anforderungen gestellt. So dürfen nur solche Bauhelme verwendet werden, die tatsächlich für das Arbeiten am Bau freigegeben sind. Ebenso sollten auch die Arbeitsschuhe diesen Ansprüchen genügen. Hierbei wären Sicherheitsschuhe wie engelbert strauss Stahlkappenschuhe empfehlenswert. Darüber hinaus müssen Sie aber auch bestimmte Einrichtungen und Ämter rechtzeitig in Kenntnis setzen: arbeiten über einen Zeitraum von 30 Tagen mindestens 20 Personen gleichzeitig auf der Baustelle oder werden unabhängig von der Arbeitnehmerzahl 500 Einzelarbeitstage erreicht, müssen Sie nicht nur die Berufsgenossenschaft informieren.


Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung


Spätestens zwei Wochen, bevor die Baustelle eingerichtet wird, muss auch das Gewerbeaufsichtsamt informiert werden. Bei kleineren Arbeiten wie den Renovierungsarbeiten mit Freunden muss das bei einer gesamten Arbeitsleistung von unter 40 Wochenstunden an die staatliche Unfallversicherung gemeldet werden, bei mehr als 40 Arbeitsstunden der Bau-Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus können Sie aber auch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen, die dann ebenfalls bei Sach- und Personenschäden Zahlungen leistet. Aber immer vorausgesetzt, dass Sie alle Auflagen erfüllen wie zum Beispiel die angemessene Arbeits- und Sicherheitsausstattung für Ihre Helfer.

Autor / Quelle: s.o.