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22.05.2024
Wenn Träume wahr werden!
Umhüllt von Glas, der Blick schweift in die Weite und durch Blumen und Wiesen im Garten. Es ist wohlig warm hier drinnen, obwohl es draußen noch sehr kühl ist. Die ersten Sonnenstrahlen werden eingefangen und erhellen den Raum. Das Tageslicht wird bis in die hinterste Ecke des Hauses geleitet. Wird es draußen langsam wärmer, wird die Glasfassade einfach geöffnet - innen und außen sind miteinander verbunden. Viele Bauherrenfamilien sehnen sich nach diesem Moment, wenn der Traum von Wintergarten wahrgeworden ist. Denn ob als Vergrößerung des Wohnzimmers, des Esszimmers oder gar als Arbeitszimmer oder Wellness-Bereich: Der gläserne Anbau kann ein Haus auf viele Arten bereichern.
Zuschuss für Solarlux Wintergärten
Wer schon länger von dem neuen und freien Lebensgefühl im eigenen zuhause träumt, kann sich über einen erweiterten Zuschuss vom Staat freuen. 12.000 Euro vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierfür ist lediglich ein*e Energieberater*in notwendig und natürlich passende Produkte, die unter das Förderprogramm fallen. Als einziger Hersteller bietet Solarlux förderfähige Wintergärten und noch dazu die passende Fachberatung. Dieser unterstützt zu jedem Zeitpunkt beim Wintergartenbau – so auch beim Einbeziehen der Energieberatung.Energieberater*innen bewerten den Ist-Zustand des Gebäudes in einem individuellen Sanierungsfahrplan und weist Bauherr*innen auf Optimierungsmaßnahmen hin. Diese können komplett oder auch nur teilweise umgesetzt werden. Danach richtet sich die Summe der Förderung. Als zweite Möglichkeit gilt die Förderung als Einkommenssteuerbonus nach §35c EStG. Bis zu 20 Prozent Steuervorteil sind möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die über drei Jahre aufgeteilt wird.
Details zur Förderung
Bei beiden Förderungsvarianten müssen jedoch besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen berücksichtigt werden. So ist es zwingend notwendig, den Antrag für die Förderung vor dem Baubeginn zu stellen. Der Vertrag mit dem Händler oder Hersteller muss aber bereits bestehen. Zu den weiteren Kriterien bei der Förderung über die BAFA gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Bestandshauses älter als fünf Jahre sein muss. Eine Anforderung für die Förderung mittels Einkommenssteuerbonus ist es wiederum, dass die Grundsteinlegung länger als zehn Jahre her ist. Auch ein*e Steuerberater*in ist zu beauftragen.Autor / Quelle: Solarlux GmbH