Wertgutachten für Immobilien

05.03.2013

Wertgutachten für Immobilien

Jede Immobilie besitzt einen mehr oder weniger hohen Wert. Mehrere Komponenten tragen dazu bei, wie sich dieser Wert errechnet, denn eine Immobilie besteht nicht nur aus dem eigentlichen Gebäude. Der Grund und Boden einschließlich seiner regionalen Lage ist ausschlaggebend.

Wertgutachten für Immobilien - Foto: flickr.com / Nils Reiter (CC BY-NC-SA 2.0)
Wertgutachten für Immobilien - Foto: flickr.com / Nils Reiter (CC BY-NC-SA 2.0)
 

Die Vermarktungs- und Ertragsaussichten für Wohn- und Gewerbeimmobilien sind von Belang und einen wesentlichen Anteil zur Wertermittlung trägt auch ein eventueller Renovierungsstau bei. Deshalb ist bei der Erstellung eines solchen Wertgutachtens große Sorgfalt notwendig, die mit entsprechender Autorisierung verbunden sein muss.
   

Wer erstellt Wertgutachten für Immobilien?


Bereits ein Erbfall kann dazu führen, dass sich die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft nicht einig sind und den Erlös einer ererbten Immobilie unter sich aufteilen wollen. Verständlich ist, dass sie aus Kostengründen dieses Wertgutachten sehr preisgünstig erstellen lassen wollen. Schließlich gehen dessen Kosten in die Ermittlung der Erbmasse ein.
Die breite Meinung in Internetforen führt dahin, dass ein Immobilien Wertgutachten bereits durch den Gutachterausschuss einer Gemeinde erstellt werden darf. Leider wird in diesem Fall der Begriff Gutachter völlig falsch interpretiert, denn ein Immobilien-Wertgutachten erfordert spezielle Kenntnisse aus der Immobilienwirtschaft und aus dem Bauwesen.
Ein solches Wertgutachten, dessen Ergebnis einen geldwerten Betrag ausweist, dürfen nur freie oder öffentlich bestellte und vereidigte Wertgutachter durchführen. In Gerichtsverfahren werden meist nur Gutachten der ö.b.u.v. Gutachter anerkannt. Ein Immobilien-Wertgutachten ist immer erforderlich, wenn eine Immobilie gekauft, verkauft oder vererbt werden soll. Auch bei kreditfinanzierten Sanierungen fordert die jeweilige Bank oftmals ein solches Wertgutachten. Gutachterausschüsse dürfen lediglich die Bausubstanz ohne Festlegung eines monetären Wertes bewerten.
   

Was sagt ein Wertgutachten für Immobilien aus?


Um den Wert einer Immobilie einzuschätzen, bieten viele Sachverständigenbüros sogenannte Kurzgutachten an. Sie sind preiswerter, denn der Gutachter nutzt lediglich seine berufliche Erfahrung und Tabellenwerte, um den Wert einer solchen Immobilie zu schätzen. Dieses „Pi-Mal-Daumen“ liefert bei versierten Sachverständigen einen ziemlich genauen Anhaltspunkt. Rechtlichen Bestand hat diese Form der Bewertung jedoch nicht.
In einem ausführlichen Wertgutachten für Immobilien werden vorrangig folgende Aspekte bewertet:
  • Wert des Hauses durch Verkehrswertermittlung
  • Verkehrswert der Grundstücksfläche(n)
  • Stand der Vermietung bzw. Leerstand
  • Abschlag durch Sanierungsaufwand
  • Altlasten
  • Vermarktungschancen
  • Chancen durch Umnutzung
Ein solches Gutachten umfasst entsprechend der Größe der Immobilie mindestens 50 Seiten und erfordert einen Arbeitsaufwand von 80 Stunden oder mehr. Dementsprechend hoch ist die Vergütung des Sachverständigen, der nach der Honorarordnung HOAI abrechnet.
  

Wo findet man einen Immobiliengutachter?


Viele Grundstücksmakler besitzen entweder selbst diese Qualifikation oder beauftragen Sachverständige, mit denen sie ständig zusammenarbeiten. Architekturbüros bieten oftmals ebenfalls diese Dienstleistung an. Es gibt aber auch Sachverständigenbüros, die sich auf die Bewertung von Immobilien spezialisiert haben.
Autor / Quelle: v.m.

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