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27.01.2016
Risikolebensversicherung: Das Haus absichern
Wer ein Haus baut, sollte an die langfristige Finanzierung denken. Das schließt die Absicherung für den Todesfall mit ein. Zumindest dann, wenn das Haus als Wohnsitz für die Familie gedacht ist. Eine gute Wahl, um die Familie finanziell versorgt zu wissen, ist die Risikolebensversicherung.

Versicherungsleistungen gut anpassen
Damit die Risikolebensversicherung im Ernstfall ihren Zweck erfüllt, müssen die Versicherungsbedingungen stimmen. Die richtige Versicherungssumme ist dabei der wichtigste Faktor. Wird mit der Versicherung ein Kredit abgesichert, sollte die Höhe der Police mindestens so hoch sein, dass damit der offene Kredit abbezahlt werden kann. Es gibt zwei Vertragsarten. Bei einem Vertrag mit konstanter Versicherungssumme legt man die Darlehnssumme als Leistung im Todesfall fest. Bei einem Vertrag mit annuitätisch fallender Versicherungssumme sinkt die Versicherungssumme in etwa so schnell wie die Restschuld des Darlehns. Mit zunehmender Laufzeit sinken bei dieser Vertragsart auch die Beiträge. Im zweiten Schritt muss die Versicherungsdauer gewählt werden. Diese hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Das Alter der Kinder spielt eine wesentliche Rolle. Je jünger die Kinder sind, desto länger müssen sie betreut und versorgt werden. Als Richtwert für die Versicherungsdauer eine Laufzeit von 20 Jahren nach der Geburt des jüngsten Kindes. Zu guter Letzt steht die Gesundheitsprüfung an. Hier sollte man unbedingt wahrheitsgemäß antworten. Vertuscht man eine Vorerkrankung, sinken zwar die Beiträge. Man riskiert damit jedoch, dass die Versicherung im Ernstfall keinen Cent bezahlt.Erbschaftssteuer mit einem Trick umgehen
Leistungen aus der Risikolebensversicherung unterliegen der Erbschaftssteuer – es sei denn Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter sind identisch. Daher sollte z. B. nicht der Mann seinen Tod absichern, sondern die Versicherung sollte seine Partnerin für ihn abschließen. Sie ist dann die Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und Begünstigte im Todesfall des Mannes. Umgekehrt funktioniert das natürlich ebenso. Idealerweise sichern sich die Partner auf diese Weise gegenseitig ab. Vor allem unverheiratete Paare können auf diese Weise unter Umständen einen großen Teil der Erbschaftssteuer einsparen.Autor / Quelle: d.s.