Fertigkeller erfüllen Stellplatzpflicht
Beim Neubau von Wohnungen gelten an vielen Orten in Deutschland hohe Vorgaben zur Herstellung von Stellplätzen. Um Grundstücksfläche sowohl beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern als auch bei größeren Objekt- und Wohnungsbauten möglichst effizient zu nutzen und gleichzeitig den Bauprozess planungssicher voranzubringen, realisieren die Unternehmen der Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) Garagen und Tiefgaragen aus industriell vorgefertigten sowie RAL-zertifizierten Beton-Fertigkellern. Diese schaffen ein sicheres Fundament für die oberen Stockwerke und bieten zugleich die rechtlich geforderten oder auch individuell gewünschten Stellplätze unmittelbar am oder unterm Haus.

Deutschland braucht mehr Wohnungsbau, und zwar schnell, effizient und nachhaltig. Hoffnungen zum Erreichen dieses Ziels ruhen auf dem seriellen Bauen und der industriellen Vorfertigung von Bauelementen. „Ebenso wie die Fertighausindustrie zählt auch die Fertigkellerbranche zu den Hoffnungsträgern, um die Potenziale des seriellen Bauens auszuschöpfen“, sagt Dirk Wetzel, GÜF-Vorsitzender und Geschäftsführer des Unternehmens Glatthaar Keller. Tagtäglich ist er mit den Wünschen von Bauherren auf der einen Seite sowie den baurechtlichen Anforderungen auf der anderen Seite konfrontiert, um beides in einer individuellen Kundenlösung miteinander in Einklang zu bringen. „Es gibt viele Städte, in denen gerade auch die Stellplatzpflicht nicht mehr zeitgemäß, sondern primär ein Kostentreiber ist“, so Wetzel.

Auch aussteifende Konstruktionen über die Kellerdecke hinaus, sowie Aufzugschächte und Treppenhaustürme in Fertigbauweise bringen die GÜF-Unternehmen im Wohnungsbau ein und erfüllen dabei alle strengen Kriterien in den Bereichen Schall- und Brandschutz ab Gebäudeklasse 3. Die Bauten der Kellerhersteller werden als Stahlbetonkonstruktion mit Abdichtung nach WU-Richtlinie für „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ ausgeführt.


