Tipps zur Gebäude- und Hausratversicherung

14.05.2012

Tipps zur Gebäude- und Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, denn sie deckt eine Vielzahl von Gefahren des täglichen Lebens ab. Auch wenn diese Risikoabdeckung in einem Vertrag zusammengefasst ist, handelt es sich bei einer solchen Versicherung um einen gebündelten Vertrag.

Tipps zur Gebäude- und Hausratversicherung. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Tipps zur Gebäude- und Hausratversicherung. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
 


Eine Hausratversicherung schützt vor alltägliche Gefahren, die bis hin zum Totalverlust des gesamten Wohnungsinhaltes führen kann. Wenn nicht anders vereinbart, schützt ein solcher Vertrag gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht, Hagel sowie gegen Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus. Die Bundesbürger geben viel Geld für die Wohnungseinrichtung, sowie für Kleidung und Elektronik aus. Die Verwüstung durch ein Feuer mit anschließendem Schaden durch Löschwasser kann alles, was sich der Versicherte über Jahre mühevoll erschaffen hat, in kurzer Zeit vernichten. Hier schützt ein solcher Versicherungsvertrag vor diesen Eventualitäten. Daher sollte bei keinem Mieter oder Eigentümer eine Hausratversicherung fehlen.

Wer Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung ist, benötigt zusätzlich eine Gebäudeversicherung. Diese deckt ebenfalls Schäden ab, die durch Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden entstanden sind, sowie alle Schäden an im Gebäude fest eingebauten Gegenständen, also zum Beispiel Einbauküchen und Zentralheizungen.

Der Hausratvertrag ersetzt den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände. Der Anteil der Wertsachen, also Bargeld, Pelze oder Kunstwerke, können mit einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme, beispielsweise 20 Prozent, versichert werden. Diese Summe lässt sich individuell erhöhen. Glasbruchschäden oder auch Deckung bei Fahrraddiebstahl müssen gesondert beantragt werden.

Bei der Gebäudeversicherung, bei denen die versicherten Risiken einzeln wählbar sind, werden bei Schäden die Reparaturkosten entrichtet. Sind Mieträume unbenutzbar, wird die entgangene Miete für die Zeit der Wiederherstellung ausgeglichen.

Die Versicherungssumme sollte stets den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst sein, da sonst empfindliche Abzüge wegen Unterversicherung drohen. Bei einem Hausratversicherungsvertrag sollte die Mindestversicherungssumme gewählt werden, da hier die Versicherungsgesellschaft einen Unterversicherungsverzicht ausspricht. Auch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sollten passend gewählt werden. Veränderungen können dem Versicherer kurzfristig gemeldet werden, um auch hier eine ausreichende Deckung zu vereinbaren.
Autor / Quelle: s.o.

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