Altersgerecht Umbauen

23.10.2014

Altersgerecht Umbauen

Seit dem 1. Oktober 2014 haben Mieter und Eigentümer die Möglichkeit, beim Abbau von Barrieren in Wohngebäuden von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Bis 2018 werden vom Bund insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Altersgerecht Umbauen: KfW führt neue Zuschussvariante ein. Foto: Rainer Strum / pixelio.de
Altersgerecht Umbauen: KfW führt neue Zuschussvariante ein. Foto: Rainer Strum / pixelio.de
 

Das bereits seit fünf Jahren etablierte Kreditprogramm der KfW wird um eine Zuschussvariante erweitert. Seit Anfang Oktober können sich private Eigentümer und Mieter Umbaumaßnahmen im Rahmen altersgerechten Wohnens vom Bund bezuschussen lassen. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitteilte, stellt der Bund zu diesem Zweck bis 2018 eine Fördersumme von 54 Millionen Euro zur Verfügung.

   
Zuschuss fast verdoppelt

  
Der Zuschuss bei Einzelmaßnahmen beträgt 8 Prozent der förderfähigen Kosten. Pro Wohneinheit werden Umbaumaßnahmen zum Abbau von Barrieren mit maximal 4.000 Euro bezuschusst. Damit hat sich die Fördersumme pro Vergabefall im Vergleich zum früheren Zuschussmodell nahezu verdoppelt. Zudem können nun auch dem Einbruchschutz dienende Baumaßnahmen wie die Installation einbruchhemmender Fernster und Türen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, Videokameras oder Alarmanlagen im Rahmen dieses Zuschussmodells gefördert werden.

   
Mobilität in den eigenen vier Wänden

  
Mit zunehmendem Alter rücken die Themen Sicherheit und Mobilität in den Mittelpunkt. Um älteren Menschen möglichst lange die Möglichkeit zu geben, in der gewohnten Umgebung zu leben, fördert die KfW zahlreiche Baumaßnahmen, die das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern. Zu förderfähigen Modernisierungsmaßnahmen, die den Wohnkomfort erhöhen und Barrieren reduzieren, gehören Umbauten der Zugangswege und des Eingangsbereichs, eine Anpassung der Raumgeometrie, der altersgerechte Umbau des Badezimmers sowie die Installation von Bedienelementen und Hilfssystemen. Zudem werden Baumaßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen gefördert. Dazu gehört die Installation von Handläufen, Stufenmarkierungen und rutschhemmenden Belägen ebenso wie der Einbau von Treppenliften und Aufzügen in verschiedenen Konstruktions- und Einbauvarianten. Voraussetzung für eine Förderung solcher Einbauten ist jedoch, dass im Haus kein weiterer Aufzug vorhanden ist.
Autor / Quelle: s.o.

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