Barrierefreies Bauen bei verschiedenen Einschränkungen

04.01.2023

Barrierefreies Bauen bei verschiedenen Einschränkungen

Barrierefreie Lebensräume bieten den Bewohnenden die Möglichkeit, sich möglichst ohne Einschränkungen zu bewegen und zurechtzufinden. Dabei haben nicht alle Personen mit Einschränkungen die gleichen Anforderungen an Ihre Umgebung.

Im Idealfall ist eine barrierefreie Umgebung auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohnenden zugeschnitten, ohne andere zu beeinträchtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Badezimmer saniert werden soll oder ein komplettes Wohnhaus in Planung ist.

Foto: pixabay.com / RachelW1
Foto: pixabay.com / RachelW1


Barrierefreiheit nach DIN-Normen

In den einzelnen Bundesländern gibt es klare Vorgaben und gesetzliche Regelungen für ein barrierefreies Bauen. In der Norm 18040 wird definiert, wann ein Objekt als barrierefrei eingestuft werden kann und welche Bauauflagen dafür erfüllt sein müssen:

  • DIN 18042-1: Gesetzliche Regelung für öffentlich zugängliche Räume
  • DIN 18040-2: Gesetzliche Regelung für Wohnungen
  • DIN 18042-3: Gesetzliche Regelung für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum


Bei Bauvorhaben aller Art ist es relevant, sich mit den aktuellen Vorgaben von Land und Bund vertraut zu machen. Im Ernstfall müssen umfangreiche Sanierungen vorgenommen werden oder es werden notwendige Fördergelder nicht bewilligt.

Barrierefrfeies Wohnen für Personen mit motorischer Einschränkung Die Barrierefreiheit für Menschen mit Bewegungs- und Geh-Behinderungen sowie fehlenden Gliedmaßen kann unter diesen Voraussetzungen geschaffen werden:

  • Räume müssen stufenlos wie schwellenlos erreichbar sein.
  • Wenn notwendig, gilt es, Rampen und Aufzüge zu installieren.
  • Waschbecken, Tische und Arbeitsflächen müssen hoch genug installiert sein, um diese unterfahren zu können.
  • Greifbereiche wie Wasserhähne oder Toilettenspülungen müssen auch mit wenig Kraftaufwand nutzbar sein.
  • Greifbereiche müssen leicht zu bedienen sein.


Es ist grundsätzlich hilfreich, sich mit Fachfirmen zusammenzuschließen. Diese sind in der Lage, die relevanten Vorgaben korrekt umzusetzen. Wird etwa ein Plattformlift von Cibes Lift installiert, wird genau ermittelt, welchen Ansprüchen er gerecht werden muss.

Barrierefreiheit für Personen mit sensorischen Einschränkungen

Sensorische Einschränkungen wie Taubheit oder Blindheit können in vielen Bereichen adressiert werden:

  • Blindenschrift an Aufzügen oder Eingangsbereichen
  • Taktile Leitsysteme
  • Orientierungshilfen durch Sprachansagen
  • Beleuchtung für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen
  • Piktogramme zur Orientierung für Gehörlose
  • Klare visuelle Führung innerhalb von Teilbereichen


Diese Dinge sind vor allem im öffentlichen Umfeld, aber auch in Eingangsbereichen von Wohngebäuden relevant. Werden sie konsequent umgesetzt, ist die Umgebung optimal auf Personen mit sensorischen Einschränkungen vorbereitet, ohne andere Personen zu beeinträchtigen.

Barrierefreie Umgebung für Menschen mit kognitiver Einschränkung

Es gibt eine Reihe von Erkrankungen oder neurologische Störungen, die in einer kognitiven Störung resultieren:

  • Demenz
  • Suchterkrankung
  • Hirnverletzung
  • Erbkrankheiten
  • Und viele weitere


Die betroffenen Personen können unter anderem ein Defizit bei der Informationsaufnahme haben oder eine Reaktionsverzögerung. Auch Sprach- und Gedächtnisstörungen sind hier denkbar. Hinzu kommen Verständnisprobleme.

Die Verwendung von einer leichten Sprache oder einfachen Markierungen und Piktogrammen ist ein guter Ansatz, um das Umfeld für Personen mit kognitiver Einschränkung zu optimieren. Im heimischen Umfeld sind elektronische Helfer oft eine gute Wahl. Sprachcomputer, die auf einfache Befehle reagieren, können Teile des Heims steuern – Licht, Fernsehen, Heizung und mehr.

Auch individuelle Lösungen wie ein Telefon mit großen Tasten, Notfallknöpfe und eine Reduzierung von Möbelstücken machen den Alltag für Betroffene lebenswerter.