Einen Kran für den Hausbau mieten

05.12.2012

Einen Kran für den Hausbau mieten

Immer mehr Familien planen und bauen ihr Haus in Eigenregie. Dadurch können sie ihre eigenen vier Wände in Zusammenarbeit mit einem Architekten individuell gestalten. Allerdings ist der Bau auch mit immensen Kosten verbunden, die es zu stemmen gilt.

Einen Kran für den Hausbau mieten - Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Einen Kran für den Hausbau mieten - Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
 

Denn Mitarbeiter wie Material, Maschinen wie Mithelfer wollen bezahlt werden. Steht jedoch die Finanzierung, kann das Projekt Eigenheim gestartet werden.

Neben der Einstellung geschulter Mitarbeiter, die beim Hausbau aktiv mit anfassen, müssen auch kleine wie große Maschinen organisiert werden, die heutzutage einfach gemietet werden können. Für ein mehrstöckiges Haus bietet sich unter anderem ein Kran an, der die Arbeit auf der Baustelle deutlich vereinfachen kann – erhältlich ist er über Firmen wie die SCHOLPP Kranvermietung. Doch was muss eigentlich beachtet werden, wenn man sich eine solch große Hilfe auf das eigene Grundstück holt? Wir verraten es Ihnen.
   

Die Voraussetzungen für eine Kranmietung


Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass der Kran mit Sicherheit nicht die ganze Bauphase hindurch genutzt wird, daher sollte der Zeitraum der Vermietung weise gewählt werden – damit die Maschine effektiv eingesetzt werden kann. Um Kosten zu sparen, können Sie im Vorfeld die Preise verschiedener Anbieter miteinander vergleichen, da sich diese oftmals deutlich voneinander unterscheiden können. Wird der Kran anschließend geliefert, müssen Sie sich an folgende drei Grundregeln zwingend halten:
  1. Der Kunde verpflichtet sich, den gemieteten Kran nur bestimmungsgemäß einzusetzen.
  2. Zudem wird er verpflichtet, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
  3. Weiter verpflichtet sich der Kunde, die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.

Das Arbeiten mit dem Baukran

Eigentlich versteht es sich von selbst, dass ein Kran ordnungsgemäß behandelt werden muss. Ebenso sollte es selbstverständlich sein, dass der Baukran in jeder Weise vor Überbeanspruchung zu schützen ist – fallen dennoch dringend Inspektionsarbeiten an, müssen diese in jedem Fall der Vermietung mitgeteilt werden, ebenso wie Instandsetzungsarbeiten. Sollten tatsächlich Reparaturen anfallen, muss der Mieter in der Regel dafür aufkommen.

Autor / Quelle: t.k.

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