Videoüberwachung am Eigenheim

07.08.2015

Videoüberwachung am Eigenheim

Angst vor Einbrechern, Furcht vor Vandalismus oder einfach nur Abschreckung vor zu neugierigen Nachbarn – es gibt viele Gründe, weswegen manch Eigentümer sich zu dem Schritt entschließt, durch eine Überwachungskamera mehr Sicherheit in die eigenen vier Wände zu bringen. 

Videoüberwachung am Eigenheim – das sagt der Europäische Gerichtshof Bildquelle: Fotolia: #48827910 - Urheber: Tiberius Gracchus
Videoüberwachung am Eigenheim – das sagt der Europäische Gerichtshof Bildquelle: Fotolia: #48827910 - Urheber: Tiberius Gracchus
Wer sich selbst oder Familienangehörige filmt, muss sich um das Thema Datenschutz keine Gedanken machen. Anders verhält sich dies jedoch, sobald Dritte auf Video aufgezeichnet werden. Denn auch Privatgrundstücke unterliegen zum Teil geltendem EU-Recht zum Datenschutz natürlicher Personen.
 

Mehr Technik für mehr Sicherheit

Deutschland ist das Land der Videoüberwachung und reicht allmählich an britische Verhältnisse heran. Sechs Millionen Videokameras filmen in und um London herum jeden und alles, was sich bewegt. Das sogenannte CCTV (Closed Circuit Television) stört die wenigsten Briten. Rund zwei Drittel der Inselbewohner gaben an, sich durch die Kameras nicht stören zu lassen. Und auch in Deutschland sprechen sich viele Menschen für mehr Videoüberwachung aus:
 
Grafik: hausbau.net
Grafik: hausbau.net
Nicht zuletzt sind sogar Fachleute von der Videoüberwachung überzeugt und liefern stichhaltige Argumente: „Der Einsatz von Kameras konnte bereits zur Aufklärung einiger unlösbarer Fälle beitragen. Auch wenn verifizierbare Daten zur Effizienz der Videokameras noch Mangelware sind, lässt sich allein ein einziges ungesühntes Verbrechen durch Videoüberwachung aufklären, ist jede weitere Diskussion überflüssig“, sagt Stefan Gmyrek von topsicherheit.de.
 
Aktuelle Überlegungen und Diskussionen zur Videoüberwachung in Deutschland
  • Der Sexualmord an der 18-jährigen Hanna, die auf dem Rückweg von einer Party in Berlin erwürgt wurde, konnte dank der Überwachungsbilder einer Berliner U-Bahn aufgeklärt werden. Weitere öffentliche Verkehrsmittel sollen deshalb in den nächsten Jahren mit Überwachungskameras ausgestattet werden, berichten Bund und Länder.
  • Nach dem Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Tröglitz plant die Polizei die bundesweite Installation von Überwachungskameras an Asylheimen.
  • Die Deutsche Bahn plant die Installation von Videokameras an 100 weiteren Bahnhöfen in Deutschland als abschreckende Maßnahme zur Verhinderung von Überfällen und Vandalismus.
Was augenscheinlich auf der Hand liegt, nämlich die höhere Sicherheit durch Videoüberwachung, ist dennoch nicht unbedingt Fakt. Laut einer Studie der Metropolitan Police konnte lediglich ein Verbrechen auf 1.000 Kameras in Großbritannien aufgeklärt werden. Und auch hierzulande fehlen der omnipräsenten Überwachung stichhaltige Beweise für die Effizienz. Dafür werden jedoch Datenschutzbeauftrage auf den Plan gerufen.
 

Der Fall des František Ryneš

Tschechien in den Anfangsjahren der 2000er: Der Familienvater František Ryneš sieht sich aufgrund sich wiederholender Angriffe auf sein Eigenheim dazu genötigt, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und beschließt, eine Videokamera zu installieren. Überwacht werden sowohl sein Eigenheim, die Gartenanlage wie auch die Einfahrt zum Grundstück, die jedoch auch einen Teil einer öffentlichen Straße umfasst.
2007 ist es dann soweit und mehrere Fenster seines Hauses werden durch eine Steinschleuder zertrümmert. Mithilfe der Videoüberwachung kann einer der Täter überführt werden. Am Ende muss Herr Ryneš allerdings selbst tief in die Tasche greifen, denn über ihn wird ein Bußgeld verhängt.
 
Der Grund: Der Verdächtige meldete den Vorfall dem tschechischen Amt für den Schutz personenbezogener Daten. Dieses gab dem Angeklagten Recht, denn dieser hatte der Überwachung nicht zugestimmt. Der Fall geht letztendlich bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieses weist gleich auf zwei grundlegende Fakten hin:
  1. In der Tat handelt es sich bei der Videoaufzeichnung um personenbezogene Daten, da es die Identifikation einer bestimmten Person ermöglicht. Somit unterliegt auch die als privat gedachte Videoaufzeichnung den Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union.
  2. Zwar gibt es Ausnahmen in den Datenschutzrichtlinien für Videoaufnahmen „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“, da Herr František Ryneš allerdings auch einen Teil der öffentlichen Straße filmte, muss die Richtlinie in diesem Fall eng ausgelegt werden, obwohl dieser lediglich sein Heim, Gesundheit und Leben schützen wollte.
Die Meldung verbreitet dennoch einen Irrglauben, denn verboten hat der Europäische Gerichtshof die private Videoüberwachung keineswegs. Um das Persönlichkeitsrecht Dritter nicht zu verletzen, müssen besorgte Eigentümer lediglich sicherstellen, dass ausschließlich private Grundstücke und keine öffentlichen Plätze oder Straßen von der Kamera eingefangen werden.
Autor / Quelle: r.b.